und Indogermanistik

Institut für
Anglistik, Amerikanistik und Keltologie

 
 

Prüfungsordnung Bachelor of Arts Keltologie (Begleitfach)


Ab dem WS 2011/12 treten folgende Änderungen im B.A. Studiengang Keltologie (minor) in Kraft:

Basismodul "Grundlagen der Keltologie":
Die Lehrveranstaltung "Die Kelten im Altertum I + II" wird ersetzt durch die Lehrveranstaltung "Die Kelten vom Altertum bis in die Neuzeit I + II" im selben Umfang.

Vertiefungsmodul I: Moderne keltische Sprachen und Literaturen:
Statt zweier verschiedener Sprachen ist künftig (im Nebenfach) nur mehr eine moderne keltische Sprache zu belegen, diese dann über zwei Semester hinweg. Ein zweite moderne Sprache kann jederzeit während des Bachelorstudiums und auch noch danach zusätzlich erlernt werden; es ist geplant, dass diese Sprache dann auch im Optionalbereich einbegracht werden kann, wofür jedoch noch die Formalitäten zu klä:ren sind.
Das tatsächliche Angebot des WS steht derzeit noch nicht fest, da es von der Anzahl der bewilligten besoldeten Lehrafuträge abhängig ist. Wir hoffen, dass wir zumindest drei Sprachen anbieten können. Näheres spätestens im September, wenn die Belegfrist beginnt!

Vertiefungsmodul II: Mittelalterliche keltische Sprachen und Literaturen:
Ganz ohne Mittelalter geht es auch weiterhin nicht! Aber die Veranstaltungen "Historische Grammatik des Irischen/Kymrischen" und "Altirisch" bzw. "Mittelkymrisch" werden ersetzt durch zwei Veranstaltungen (Seminar + Übung) zum Altirischen im WS, analog im SS zum Mittelkymrischen. Ziel ist, durch intensivere Beschäftigung mit Texten sowohl die Sprache und das Übersetzen aus ihr besser zu lernen, als auch darüber hinaus mit philologischen Fragestellungen konfrontiert zu werden.

Alle Details zum neuen Studienplan stehen hier als pdf-Dokument zum Download bereit.

Bei allen noch offenen Fragen und auftretenden Problemen, insbesondere bei Abweichungen vom Standard-Studienverlauf wird dringend empfohlen, sich persönlich in Raum 110 bei Gisbert Hemprich und/oder Irene Balles beraten zu lassen.

Pflichtmodul "Grundlagen der Keltologie" (empfohlen im 1. Studienjahr)


Bezeichnung Dauer Lehrveranstaltungs-
form
Teilnahmevor-aussetzungen Studienleistung als Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme
Prüfungsgegenstand / Lernziel
Prüfungs-
form
LP
B1– Grundlagen der Keltologie

(50610-0500)
2 Sem.
Plenum
(1 SWS)

Seminar
(2 SWS)

Seminar
(2SWS)
Keine
mündliche und schriftliche Studienleistung nach Vereinbarung
  • Überblick über Inhalte und Methoden. Fachgeschichte, wichtige Vertreter und Richtungen innerhalb der Keltologie
  • Grundkenntnisse der keltischen Sprach-, Literatur- und Kulturgeschichte
  • Kenntnisse der wichtigsten philologischen Methoden
  • Übersicht über wichtige Fragestellungen und Heran­gehensweisen der mediä­vistischen und modernen Keltologie
  • Kenntnis und Sicherheit im Umgang mit wissen­schaftlichen Hilfsmittlen
  • Fähigkeit, wissen­schaftliche Inhalte in angemessener mündlicher und schriftlicher Form zu präsentieren
  • Klausur
    12




    Wahlpflichtmodul "Moderne keltische Sprachen und Literaturen"
    (empfohlen im 1. oder 2. Studienjahr)

    Bezeichnung Dauer Lehrveranstaltungs-
    form
    Teilnahmevor-aussetzungen Studienleistung als Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme
    Prüfungsgegenstand / Lernziel
    Prüfungs-
    form
    LP
    V1– Moderne keltische Sprachen und Kulturen

    (50610-0010
    2 Sem.
    Seminar
    (2 SWS)

    Übung
    (2 SWS)
    Keine
    mündliche und schriftliche Studienleistung nach Vereinbarung
  • Überblick über Ent­wicklung und Stellung einer modernen keltischen Sprache und ihrer Literatur im insularen und europäischen Kontext
    (Seminar)
  • Grundlagen der Phonetik, Grammatik und des Wort­schatzes der betreffenden Sprache (Übung)
  • Fähigkeit, einfache Texte in der betreffenden Sprache zu lesen und zu verstehen und einfache Dialoge zu führen (Übung)
  • Klausur
    12

    Eine zweite moderne keltische Sprache im gleichen Umfang (3 SWS, 2 Sem., 12 LP) kann nach Klärung der Formalitäten voraussichtlich im Optionalbereich angerechnet werden.




    Pflichtmodul "Mittelalterliche keltischen Sprachen und Literaturen
    (empfohlen im 3. Studienjahr)

    Bezeichnung Dauer Lehrveranstaltungs-
    form
    Teilnahmevor-aussetzungen Studienleistung als Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme
    Prüfungsgegenstand / Lernziel
    Prüfungs-
    form
    LP
    V2– Mittelalterliche keltische Sprachen und Kulturen

    (50610-1000)
    2 Sem.
    Seminar
    (2 SWS)

    Übung
    (2 SWS)
    Keine
    mündliche und schriftliche Studienleistung nach Vereinbarung
  • Grundzüge der syn- und diachronen Grammatik des Altirischen (WiSe) und Mittelkymrischen (SoSe)
  • Befähigung zu Lektüre und Interpretation prosaischer und poetischer Texte in diesen Sprachen
  • Kenntnis sprach- literatur- und kulturwissenschaftlicher Fragestellungen und Heran­gehens­weisen an mittel­alterliche Texte
  • Klausur
    12


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